Stand: 01.03.2015
Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Vertragsbeziehungen zu Grunde, bei denen wir (Feed Dynamix GmbH) Leistungen für Sie erbringen. Es gilt vorrangig der Einzelauftrag, danach ein eventuell geschlossener Rahmenvertrag, danach diese Geschäftsbedingungen. Wenn in dem mit Ihnen geschlossenen Einzel- oder Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, weisen wir Ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen zurück. “Frankfurt” bezieht sich auf Frankfurt am Main.
I. Angebote, Angaben
(1) Wir halten uns 4 (vier) Wochen an unsere Angebote gebunden.
(2) Wir behalten uns technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und anderen schriftlichen Unterlagen genauso vor wie Anpassungen wegen technischen Fortschritts.
II. Unsere Leistungen
(1) Wir führen selbstverständlich alle Leistungen mit höchster Sorgfalt aus, schulden aber grundsätzlich nicht das Erreichen der von Ihnen anvisierten Ziele (z. B. eine bestimmte Positionierung in einer Suchmaschine).
(2) Wir dürfen zur Erbringungen unserer Leistungen Dritte und Subunternehmer beauftragen, selbstverständlich voraus gesetzt, dass jede beauftragte Person sich an die selben Regeln hält wie wir, insbesondere bezüglich Vertraulichkeit und Datenschutz.
(3) Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, ausgenommen selbstverständlich Feiertage an unserem Standort.
III. Change Requests
(1) Soweit Sie Änderungen von vereinbarten Leistungen wünschen (“Change Request”), werden wir gegen Vergütung nach den vereinbarten Sätzen den durch den Change Request entstehenden Aufwand und die Machbarkeit prüfen und Sie möglichst kurzfristig über den finanziellen und zeitlichen Änderungsrahmen informieren. Soweit möglich und notwendig, werden wir auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat. Wenn nicht anders vereinbart, berechnen wir die Aufwände für die besagten Prüfungen nach den vereinbarten Sätzen.
(2) Sie dürfen zur Klärung der Konsequenzen eines Change Requests die Unterbrechung der Leistungserbringung fordern, wenn Sie uns spätestens zum Zeitpunkt der Forderung der Unterbrechung zusichern, die Ausfallzeiten und die durch die Unterbrechung eventuell aufwändigere Wiederaufnahme der Projektrealisierung zu vergüten. Vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich um die Zeit des Ausfalls und der eventuell aufwändigeren Wiederaufnahme.
(3) Change Requests sind schriftlich zu verfassen und von Ihnen und uns zu unterzeichnen. Wenn Sie und wir uns nicht über ein Änderungsverlangen einigen können, wird das Projekt wie ursprünglich vereinbart realisiert.
IV. Preise, Zahlungen
(1) Preisangaben verstehen sich als Nettopreise ab Frankfurt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug nach 14 (vierzehn) Kalendertagen zur Zahlung fällig.
(2) Leistungen werden jeweils zum Monatsende nach jeweiliger Vereinbarung, bei Abrechnung nach Stundensätzen nach angefangenen Viertelstunden abgerechnet. Wir dürfen Teilleistungen abrechnen, soweit das nach unserem Ermessen wirtschaftlich sinnvoll ist.
(3) Reisekosten rechnen wir, wie folgt ab: Fahrten mit Pkw werden nach jeweils gesetzlicher Höhe abgerechnet (aktuell € 0,30/km), Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten reichen wir an Sie weiter. Auf Wunsch überlassen wir Ihnen auch gerne die Organisation und Buchung.
(4) Wenn und soweit Sie uns aus anderen Aufträgen oder Geschäftsverhältnissen Zahlungen schulden, behalten wir uns vor, Ihre Zahlungen gegebenenfalls darauf anzurechnen. Sollten aus besagtem anderem Verhältnis Kosten und/oder Zinsen entstanden sein, dürfen wir Ihre Zahlung auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.
(5) Für bei Dritten einzuholende Leistungen anfallende Beträge (“Mediabudgets” bzw. “Fremdleistungen”) dürfen wir von Ihnen im Voraus fordern.
V. Ihre Mitwirkung
(1) Sie benennen uns einen inhaltlich kompetenten und zur Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigten Ansprechpartner für die gesamte Kundenbeziehung, bei mehreren unterschiedlichen Projekten nach Bedarf auch einen für jedes Projekt.
(2) Sie müssen uns alle für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Daten, Informationen, Materialien, Personalressourcen, Zugänge und Zugriffe auf Ihre Server usw. kostenfrei zur Verfügung stellen. Wenn, solange und soweit Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, sind Fristen für unsere Leistungsversprechen gehemmt.
(3) In Fällen, in denen Ihre unterlassene Mitwirkung dazu führt, dass bis dahin erbrachte Leistungen gegenstands- oder wertlos werden, entfällt unsere Leistungspflicht, aber unsere bis dahin erbrachten Aufwände müssen Sie selbstverständlich dennoch in vollem ursprünglich vereinbartem Umfang zahlen.
VI. Ihr Content, Freistellungsanspruch
(1) Wir sind nicht verpflichtet, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, Datenbanken, Materialien (inkl. Logos), Domainnamen und sonstigen Content auf Rechtmäßigkeit, insbesondere nicht auf Verletzung von Schutzrechten Dritter und auf Wettbewerbsverstöße zu prüfen.
(2) Wenn und soweit ein Dritter uns in Anspruch wegen einer behaupteten oder realen Verletzung eines Rechtes nimmt, die auf von Ihnen stammenden Content zurück zu führen ist, stellen Sie uns auf unsere erste entsprechende Aufforderung bezüglich jeglicher Haftung und aller Kosten der Rechtsverfolgung frei.
VII. Spezialregelungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) Wenn wir mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) beauftragt sind, müssen Sie uns vor Beginn unserer Leistungserbringung über alle Ihre bisherigen SEO-Aktivitäten umfassend informieren, inklusive eventueller Entfernung von Webseiten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes (Blacklisting). Wenn Sie gegen diese Regelung verstoßen, dürfen wir vom Vertrag zurück treten.
(2) Sie sichern uns zu, dass die Website oder Websites, mit deren Veränderung wir beauftragt werden, sich an geltendes Recht halten, also insbesondere keine gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalte haben, egal ob die Inhalte selbst gegen geltendes Recht oder gegen Schutzrechte Dritter verstoßen.
(3) Wenn wir mit Arbeiten an Ihren Webseiten beauftragt sind, müssen Sie uns spätestens 2 (zwei) Wochen vor technischen oder grafischen Änderungen an diesen Webseiten über die anstehenden Änderungen informieren.
VIII. Fristen, Verzug
(1) Wenn und solange unsere Leistungserbringung wegen funktionsuntüchtiger Kommunikations- oder Medienleitungen, Stromausfall, Ausfall von zur Erbringung unserer Leistungen erforderlichen und außerhalb unseres Einflussbereiches befindlichen Servern oder höherer Gewalt unmöglich ist, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, und eventuelle Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Zeit der Verhinderung.
(2) Damit wir in Verzug geraten, müssen Sie uns nach Ablauf eines vereinbarten Liefertermins, ansonsten nach Ablauf einer angemessenen Frist in Textform eine Nachfrist von 1 (einem) Monat gesetzt haben.
IX. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Werken bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen Sie zustehenden und gegebenenfalls erst nach Lieferung des jeweiligen Werkes noch entstehenden Forderungen vor, gleich aus welchem Rechtsgrund.
(2) Wenn Sie im Zahlungsverzug sind, dürfen wir Werke, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten, auf Ihre Kosten zurücknehmen oder diesbezüglich Abtretung Ihrer Herausgabeansprüche gegen Dritte verlangen. Ein solches Verlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag.
X. Gewährleistung
(1) Ab Ablieferung eines Werkes übernehmen wir 1 (ein) Jahr Gewährleistung.
(2) Bei Mängeln dürfen wir nach unserem Ermessen (für Sie kostenfrei) einen Versuch zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung unternehmen. Sollte der Versuch fehlschlagen und wir den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beheben können (Fehlschlagen der Mangelbeseitigung), dürfen Sie nach Ihrer Wahl die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei erheblichen Mängeln, also solchen, die den Einsatz des Werkes für den ursprünglich geplanten Zweck verhindern, dürfen Sie außerdem Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.
(3) Sie müssen selbstverständlich keine Fristen setzen oder abwarten, wenn wir die Mangelbeseitigung abgelehnt haben, die Mangelbeseitigung offensichtlich unmöglich oder Ihnen objektiv nicht zumutbar ist (bei letztem Punkt sprechen Sie bitte dennoch mit uns, damit wir schnell zu einer Lösung kommen können).
(4) Wenn und soweit Sie unsere Leistungsergebnisse ändern oder ändern lassen, entfallen Ihre Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln, es sei denn, Sie weisen nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf diese Änderung zurück zu führen sind und dass uns die jeweilige Änderung die Fehleranalyse und -beseitigung nicht erschwert.
(5) Die von uns erbrachten Leistungen müssen Sie unverzüglich nach Fertigstellung auf Fehlerfreiheit prüfen. Erkennbare Mängel müssen Sie schriftlich innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Fertigstellung rügen, verdeckte innerhalb von 4 (vier) Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Mangel erkennen oder erkennen müssten.
(6) Wenn sich herausstellt, dass ein von Ihnen gerügter Mangel nicht besteht, dürfen wir unsere im Rahmen derMangelfindung entstandenen Aufwände nach den zwischen uns vereinbarten Grundsätzen, ansonsten nach unserer jeweils aktuellen Preisliste abrechnen.
XI. Haftung
(1) Grundsätzlich haften Sie und wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach unbegrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, ohne deren Erfüllung der Vertragszweck nicht erreicht werden kann (Kardinalpflicht).
(2) Soweit zulässig, haften wir nur für direkt durch unsere Tätigkeit entstehende Schäden und nur in vertragstypisch vorhersehbarer Höhe. Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Wert beschränkt, der für die Wiederherstellung typischerweise anfällt, wenn Sie vor Auftreten des Datenverlustes regelmäßige und der jeweiligen Gefahr des Datenverlustes entsprechende Sicherungskopien von Daten und Programmen (inklusive des Betriebssystems) auf geeigneten und dem technischen Fortschritt entsprechenden Backup-Medien hergestellt haben.
(3) Soweit zulässig, verjähren Ihre Ansprüche gegen uns ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hemmungs- und Erneuerungstatbestände.
(4) Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf € 100.000,00 für die gesamte Kundenbeziehung beschränkt. Wir bieten Ihnen gern auf Wunsch Konditionen für höhere Haftungssummen an.
(5) Zwingende Haftungsvorschriften, z. B. § 14 ProdHG, sollen nicht angetastet werden.
XII. Vertraulichkeit und Datensicherheit von Internet-Leitungen
(1) Sie und wir verpflichten uns, sämtliche uns bei der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Informationen und Unterlagen des jeweils anderen, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Vertragspartner als solche bezeichnet werden (“Vertrauliche Informationen”), vertraulich zu behandeln.
(2) “Vertraulich behandeln” nach diesem Absatz 1 bedeutet, dass niemand von uns vertrauliche Informationen der anderen Partei einem Zulieferer, Kooperationspartner oder Dritten ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei zugänglich machen darf und vertrauliche Informationen außerdem vor versehentlicher Offenlegung gegenüber Dritten mit der selben Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten, keinesfalls jedoch schlechter als angemessen zu schützen hat. Der jeweilige Empfänger hat sicher zu stellen, dass alle Personen in seinem Machtbereich mit Kontakt zu vertraulichen Informationen auf die Vertraulichkeit hingewiesen werden und sich ebenfalls an die Vertraulichkeitsregelungen dieses Vertrages halten müssen. Jeder Empfänger vertraulicher Informationen hat außerdem unverzüglich die andere Partei zu informieren, wenn er von der Offenlegung vertraulicher Information entgegen diesem Vertrag oder wegen einer Rechtspflicht zur Veröffentlichung, z. B. im Rahmen eines Rechtsstreits erfährt.
(3) Die Pflichten zur Vertraulichkeit nach diesen Absätzen 1 und 2 bleiben auch nach Ende unserer Zusammenarbeit bestehen.
(4) Wir dürfen im Rahmen unserer Zusammenarbeit gewonnene Daten analysieren, statistisch aufbereiten (auch branchenspezifisch und branchenübergreifend) und Dritten ausschließlich in aggregierter Form zur Verfügung stellen.
(5) Ihnen ist bewusst, dass Internet-Leitungen ohne gesonderte Sicherungsmechanismen (insbesondere Verschlüsselung) nicht abhörsicher sind und dass Dritte deshalb theoretisch unbefugt Datenströme abhören und manipulieren können. Die Verantwortung für die Sicherheit der von Ihnen ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten tragen Sie vollumfänglich selbst.
XIII. Marketing, Referenz
(1) Außerdem gestatten Sie uns und wir Ihnen, bei Vertragsabschluss unabhängig von diesem Absatz 1 eine Pressemitteilung über den Vertragsabschluss zu versenden, die jedoch mit der jeweils anderen Partei abzustimmen ist.
(2) Beide Parteien sind berechtigt, vom anderen Vertragspartner Marken, Kennzeichnungen und Logos zu verwenden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen.
XIV. Kündigung
(1) Fristen für die ordentliche Kündigung, soweit der Vertrag seiner Natur gemäß überhaupt gekündigt werden kann, richten sich nach dem von uns geschlossenen Vertrag.
(2) Wenn der zwischen uns geschlossene Vertrag eine Laufzeit vorsieht, darf jeder von uns ihn außerordentlich mit einerFrist von 4 (vier) Wochen zum Monatsende kündigen, wenn der jeweils andere Vertragspartner insolvent wird, spätestens, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
(3) Wir dürfen den Vertrag mit Ihnen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn Sie fällige Rechnungen trotz zweifacher Mahnung, die jeweils ein angemessenes Zahlungsziel setzt, nicht in voller Höhe begleichen.
XV. Abtretung, Aufrechnung
(1) Sie dürfen Ansprüche gegen uns nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
(2) Gegen unsere Forderungen dürfen Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
XVI. Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Frankfurt.
(2) Überschriften zu unseren AGB haben wir zu Ihrer einfacheren Orientierung beigefügt; verbindlich sind jedoch ausschließlich die Klauseltexte.
(3) Es bestehen aktuell keine Nebenabreden, und zur Vereinbarung von Nebenabreden ist Schriftform erforderlich; das gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Jede Kündigung nach diesem Vertrag ist schriftlich zu erklären.
(5) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt das den Rest des Vertrages nicht, und an Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die bei objektiver Betrachtung bei Vertragsschluss von beiden Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit gewollt gewesen wäre.
(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist Frankfurt.