Bereits seit 2014 ist die GTIN-Angabe (Global Trade Item Number) in Google Shopping für bestimmte Produkte verpflichtend. Bislang galt die Regelung ausschließlich für Produkte, deren Marke einer der 50 bei Google gelisteten Brands entsprach. Nun wird die Regelung ausgeweitet und künftig für alle Markenprodukte greifen. Davon ausgenommen sind Produkte, für die eine GTIN nicht verfügbar ist – so z.B. gebrauchte und handgefertigte Waren, Vintage-Produkte und Einzelstücke. Weiterhin soll es länder-spezifische Unterscheidungen in Bezug auf die Regelung geben.

Durch die GTIN-Pflicht für Google Shopping und anderen Anzeigenformaten strebt Google eine bessere Zuordnung der zu bewerbenden Produkte an, mit dem Ziel die Relevanz des Werbeumfelds präziser aussteuern zu können. Dies ist besonders ausschlaggebend für Produktplatzierungen in stark inhaltsbezogenen Medien, wie z.B. den neuen Trueview-Anzeigen in Youtube. Zudem sollen Klick- und Coversion-Raten der Anzeigen durch die genauere Produktidentifikation verbessert werden.

Wer muss was, bis wann, tun?

Ist Ihr Produktsortiment oder Teile davon von der GTIN-Angabepflicht betroffen, sind diese beiden Termine für Sie wichtig:

  • 08. Februar 2016: Google zeigt Warnungen, wenn Ihr Datenfeed Produkte enthält, für die keine oder nicht gültige GTIN-Angaben hinterlegt wurden.
  • 16. Mai 2016: Ende der Übergangszeit. Ab diesem Termin werden Produkte, die ohne eine korrekte GTIN-Angabe ins Merchant Center eingespielt werden, nicht mehr bei der Anzeigen-Schaltung auf Google Shopping berücksichtigt, sofern diese als GTIN-pflichtig eingestuft werden.

Woher können Sie als Händler die GTIN beziehen?

Zu den GTIN-Bezeichnungen zählen beispielsweise EAN, UPC, JAN und ISBN. Diese Nummern sind in der Regel auf den Produktverpackungen der Hersteller zusammen mit dem Barcode zu finden. Hersteller, die eine GTIN für ihre Produkte benötigen, können diese bei der Vergabestelle GS1 oder einem Katalog-Anbieter für Identifikationsnummern anfordern.

Hier drei Bespiele zu gängigen GTIN-Einheiten:

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Um Produkte eindeutig identifizieren zu können, greifen die meisten Händler auf GTINs zurück, sodass diese oftmals innerhalb des Unternehmens zu ermitteln sind. Falls nicht im eignen Betrieb abrufbar, sollten Händler eine GTIN-Liste bei den Herstellern anfragen.

Keine Fantasie-GTINs verwenden.

Wichtig ist zu beachten, dass nicht einfach „Fantasie-GTINs“ zur Vervollständigung der Datenfeeds generiert werden dürfen. Dies wird von Google erkannt und führt zur Ablehnung der Produktanzeigen beim Einspielen ins Merchant Center.

Sollte ein Produkt unberechtigterweise abgewiesen werden oder ein GTIN-Wert tatsächlich nicht ermittelbar sein, kann eine manuelle Prüfung durch Google beantragt werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen GTIN-Anforderungen können auf den Hilfe-Seiten des Google Merchant Center eingesehen werden.